Welche Fristen gelten?
Eine gesetzliche Frist gibt es für den Wohnsitz: Du meldest dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an (§ 17 BMG). Dafür brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters (§ 19 BMG). Eine Abmeldung am alten Wohnort ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht nötig.
Wer ein Fahrzeug hält, meldet die neue Anschrift unverzüglich der Zulassungsbehörde. Für die Hundesteuer gelten die Fristen der jeweiligen Gemeinde.
Reicht ein Nachsendeauftrag?
Nein. Der Nachsendeauftrag leitet Briefe für eine begrenzte Zeit weiter und überbrückt die Wochen, bis alle Absender deine neue Adresse haben. Pakete anderer Dienste und viele Zeitschriften erfasst er nicht.
Wer erfährt die Adresse automatisch?
Die Meldebehörde gibt die neue Anschrift an einige Stellen weiter, zum Beispiel an das Finanzamt und den Beitragsservice. Verlasse dich nicht darauf, wenn Post fristgebunden ist: Eine eigene Mitteilung kostet wenige Minuten.